Gutachten

Wer den Führerschein machen möchte, muß einen Sehtest absolvieren. Wenn der Bewerber hierbei die Mindestanforderungen des normalen Sehtests nicht erfüllt, muss er ein Gutachten durch den Augenarzt anfertigen lassen. Auch für bestimmte LKW-Klassen, Berufskraftfahrer und für die Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung muss man sich dieser erweiterten Untersuchung unterziehen, sowohl zur Erteilung als auch zur Verlängerung des Führerscheins. Ebenso ist für die Beurteilung der Flugtauglichkeit und den Sportbootführerscheins ein augenärztliches Gutachten Voraussetzung.

Alle hierfür notwendigen Techniken stehen in unserer Praxis zur Verfügung.